Tiere im deutschen Familien- und Erbrecht (eine Fortbildung der Tierrechtsakademie)

Rechtsanwälte wissen: Im Familienrecht treten zunehmend Fragen zu Haustieren auf. Die Bedeutung des Tieres als Familienmitglied ist faktisch nicht zu übersehen. Das Gesetz hat nicht immer überzeugende Antworten.

Wer erhält nach welchen Vorschriften das Recht am Tier und wie verhält es sich mit „Besuchsregeln“?

Auch erbrechtliche Vorschriften drängen sich auf. Welche Vorkehrungen können Mandanten treffen, um ein Tier zu vererben? Wie kann der Mandant seins Tier im Falle seines eigenen Ablebens bestmöglich absichern? Welche Möglichkeiten gibt es also, das Tier, welches nicht selbst als Erbe eingesetzt werden kann, trotzdem zu bedenken? Wann ist es sinnvoll, eine Stiftung zugunsten des Tieres zu gründen?

Bei der Tierrechtsakademie bieten wir am 15. November 2022 zu diesen Fragen eine gezielte Online-Fortbildung an. Gemeinsam mit meiner Kollegin Daniela Müller schauen wir uns Rechtslage und Rechtsprechung an und überlegen grundsätzliche Strategien. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Anwaltskollegen, die in ihrer beruflichen Praxis mit solchen Fragen konfrontiert sind.

Eine Fortbildung der Tierrechtsakademie Bielefeld

Weitere Informationen finden sich hier: tierrechtsakademie.com/events/tiere-im-familien-und-erbrecht/

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Nils Michael Becker, 53604 Bad Honnef | Anwaltskanzlei für Tierrecht, Pferderecht, Tierschutz, www.nilsbecker.de