Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) bleibt Thema

Trotz eines deutlichen Rückgangs im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgen nach wie vor Nachweise der Aviären Influenza („Vogelgrippe“) HPAIV/H5N1 an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln, berichtet das Radar Bulletin des FLI für den Monat August. Es wird daher allen Geflügelhaltern empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau zu halten oder sogar auszubauen. Auch der Tollwut-Ausbruch in Polen ist nach wie vor nicht vollständig im Griff.

Überblick

In den betroffenen Küstenregionen hält das FLI das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln weiterhin für hoch. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird in diesen Regionen ebenfalls als hoch, ansonsten glücklicherweise als gering eingestuft (Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI).

Zeitgleich mit dem aktuellen FLI Radar gibt es Meldungen über eine Übertragung der Aviären Influenza auf einen Schwarzbären in Kanda und einen Schweinswal in Schweden, was die Gesamtlage nicht gemütlicher macht.

Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten umgehend den Veterinärbehörden zur Bergung und ggf. Untersuchung gemeldet werden. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden. Dies betrifft – auch wenn höufig nicht ausreichend bekannt – auch Privathalter mit nur wenigen Tieren.

Sowohl bei Vögeln wie auch bei Equiden sind im Osten Deutschlands neue Fälle von Westnilsfieber aufgetreten, was das FLI u.a. auf die Auswirkungen der Dürre zurückführt.

Tollwut-Ausbruch in Polen

Die Anfang 2021 erstmals aufgetretenen Tollwut-Fälle bei Wild- und Haustieren in Polen haben sich weiter in Richtung Westen verlagert, immerhin ist die Zahl der Fälle aber zurückgegangen.

Afrikanische Schweinepest

Auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiterhin auf dem Vormarsch, weshalb auch für private Hobbyhaltungen bei Schweinen gilt: Kontakt zu Wildschweinen muss konsequent ausgeschlossen werden, Besucher im Stall sollten reglementiert und dokumentiert werden. Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe u. a. mittels der so genannten „AI-Risikoampel? (risikoampel.uni-vechta.de/) kostenlos und anonym überprüfen.

Das vollständige FLI Radar Bulletin für August findet sich hier: openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00048263/Radar_Bulletin_Deutschland_August_2022.pdf

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Nils Michael Becker, 53604 Bad Honnef | Anwaltskanzlei für Tierrecht, Pferderecht, Tierschutz, www.nilsbecker.de